Für Patient*innen die jünger als 18 Jahre sind, werden die Therapiekosten vollständig von der Krankenkasse übernommen. Bei Patient*innen über 18 Jahre entsteht eine Zuzahlung von 10% des Gesamtbetrages, zzgl. 10€ Verordnungsgebühr.
Es besteht die Möglichkeit, sich mittels eines Befreiungsantrages von diesen Kosten befreien zu lassen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.